Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der blackpoint GmbH, Friedberger Straße 106b, 61118 Bad Vilbel vertreten durch die Geschäftsführer Dirk Estenfeld, Mario Di Rienzo, Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 50093

§ 1. Geltung der AGB

  1. blackpoint GmbH erbringt alle Leistungen für die auf der Homepage von blackpoint GmbH angebotenen Webprodukte gegenüber Kunden ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Der Einbeziehung abweichender AGB eines Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von blackpoint GmbH, wobei E-Mails nur dann der Schriftform genügen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Für Werk- und Dienstverträge von blackpoint GmbH gelten diese AGB nicht.
  2. Künftig etwaig von diesen Bedingungen abweichende AGB von blackpoint GmbH werden jeweils automatisch Vertragsbestandteil, soweit dem Kunden die zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme gegeben wurde und dieser nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang schriftlich widersprochen wurde. Im Falle des Widerspruchs behalten die bis dahin dem Vertrag zugrundeliegenden AGB ihre Geltung. Die AGB sind auf der Homepage von blackpoint GmbH jederzeit abrufbar unter www.blackpoint.de
  3. Sind dem Kunden diese AGB nicht mit einem Angebot zugegangen, oder wurden sie ihm nicht bei einer anderen Gelegenheit übergeben, so finden sie gleichwohl Anwendung, wenn er die AGB aus einer früheren Geschäftsverbindung kannte oder kennen musste.
  4. Alleiniger Ansprechpartner für Nebenabreden oder Zusicherungen, welche über den Inhalt dieser AGB hinausgehen, ist die Geschäftsführung von blackpoint GmbH.
  5. Sämtliche Modifizierungen dieser AGB sowie anderer mit blackpoint GmbH geschlossenen Verträge bedürfen zu deren Zulässigkeit ausdrücklich der Schriftform. E-Mails tragen der Schriftform nur genüge, wenn dies zwischen blackpoint GmbH und dem Kunden schriftlich vereinbart wurde.
  6. Sofern der Kunde das Produkt Onlinepayment nutzt, erkennt er ausdrücklich an, dass dieses Produkt durch die Citicorp Kartenservice GmbH, eine Tochtergesellschaft der CITIBANK angeboten und durchgeführt ist. Es gelten zusätzlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Vertragsbedingungen für den Zugang zum Citibank Internet- Payment-System (IPS) der Citicorp Kartenservice GmbH, die der Kunde erhalten hat.

§ 2. Leistungspflichten

  1. blackpoint GmbH gewährleistet die Erreichbarkeit seiner Webserver von 99 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von blackpoint GmbH liegen (wie z.B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist.
  2. blackpoint GmbH behält sich eine zeitweilige Einschränkung der Leistungen im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen vor.
  3. Die Verschaffung des Zugangs zum Internet für den Kunden ist nicht Gegenstand der Leistungen von blackpoint GmbH.
  4. Der Leistungsumfang des vom Kunden gewählten Accounts ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Kundeninformation, die mit dem Bestellformular des Kunden verknüpft ist, insbesondere der jeweiligen Account-Leistungsbeschreibung.
  5. Das vereinbarte Datentransfervolumen entspricht dem des jeweiligen Accounts. Das genutzte Datentransfervolumen ergibt sich aus der Summe aller mit dem Kundenauftrag in Verbindung stehenden Datentransfers (z.B. Mails, Download, Upload, Webseiten). Für die Feststellung des Datentransfervolumens entspricht ein Gigabyte eintausend Megabyte, ein Megabyte eintausend Kilobyte, ein Kilobyte eintausend Byte.
  6. Sofern das vereinbarte Datentransfervolumen überschritten wird, kann blackpoint GmbH diese zusätzlich zu erbringende Leistung von einer entsprechenden Vorauszahlung abhängig machen.
  7. Sofern der Kunde das Produkt Internet-Payment-System nutzt, erkennt er ausdrücklich an, dass blackpoint GmbH auf die Verfügbarkeit des Systems, welches von der Citicorp Kartenservice GmbH betrieben wird, keinen Einfluss hat, weshalb die Verfügbarkeit von blackpoint GmbH nicht gewährleistet ist.

§ 3. Zusätzliche Leistungen

  1. blackpoint GmbH unterhält ein Supportdienst für seine Kunden bereit.
  2. Für bestimmte Reseller-Account gewährt blackpoint GmbH die kostenfreie Anmeldung von bis zu 12 de.-Freidomains. Der Kunde kann diese Freidomains einmalig anmelden und einmalig löschen. Weitere Änderungen sind vergütungspflichtig.
  3. Das Mail@Fax-Gateway unternimmt 12 Versuche, ein Fax an die angegebene Rufnummer zu versenden. Schlagen alle 12 Versuche fehl, wird eine Fehlermeldung an den Absender der Mail gesandt und der Versand eingestellt. Es wird keine Garantie für den erfolgreichen Versand eines Faxes übernommen. Eine Haftung für einen Schaden, der durch ein nicht versandtes Fax entstanden ist, wird von blackpoint ausgeschlossen. Die Faxe werden nach dem "First Come, First Serve"-Prinzip versendet. Stehen mehrere Faxe zum Versand an, kann es zu Wartezeiten beim Faxversand kommen. Es wird jede angefangene Seite berechnet, die über das Mail@Fax-Gateway versandt wurde, Tests eingeschlossen.
  4. Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes ist eine Geschwindigkeit des Faxgerätes an der Gegenstelle von 9600 bps oder schneller. Aufträge mit einer Faxweiterleitung an Rufnummern, die über die normale Verbindungsgebühr hinaus Kosten verursachen, werden nicht angenommen. Faxe mit Attachments können aus technischen Gegebenheiten nicht versandt werden.

§ 4. Domainregistrierung, Freistellung, Domainstreitigkeiten

  1. Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Internet-Domains wird blackpoint GmbH im Verhältnis zwischen dem Kunden und der DENIC, oder einer anderen Organisation zur Domain-Vergabe, lediglich als Vermittler tätig. blackpoint GmbH hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. blackpoint GmbH übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die Recherche nach freien Domains richtig ist, da diese Gewähr bereits von den Betreibern der Datenbank nicht gewährleistet wird; dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Kunden beruhen, stellt der Kunde blackpoint GmbH frei.
  2. Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde blackpoint GmbH , die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN), die Network Solutions Inc. (NSI) sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen frei.
  3. So weit .com-, .net- oder .org-Domains Vertragsgegenstand sind, erkennt der Kunde an, dass gemäß den Richtlinien der ICANN Streitigkeiten über die Domain wegen der Verletzung von Marken-, Namen- und sonstigen Schutzrechten gemäß der mittels Link verbundenen Übersetzung der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) geklärt werden sollen. Es obliegt dem Kunden, seine Rechte im Rahmen eines durch ihn oder einen Dritten angestrengten Verfahrens gemäß der UDRP selbst wahrzunehmen. Der Kunde erkennt weiter an, dass die lizenzierten Registranden verpflichtet sind, gemäß einem entsprechenden Schiedsspruch im Verfahren nach den UDRP die Domain zu löschen oder an einen Dritten zu übertragen, sofern nicht der Kunde nicht binnen 10 Tagen ab Zugang des Schiedsspruchs nachweist, dass er gegen den obsiegenden Gegner des Schiedsverfahrens vor einem staatlichen Gericht Klage wegen der Zulässigkeit der Domain erhoben hat.
  4. So weit .com-, .net- oder .org-Domains Vertragsgegenstand sind, ist während der Dauer eines gerichtlichen Verfahrens oder Schiedsverfahrens über die Domain wegen der Verletzung von Marken-, Namen- und sonstigen Schutzrechten sowie 15 Tage über die abschließende Entscheidung in diesem Verfahren hinaus eine Übertragung der Domain durch den Kunden an Dritte ausgeschlossen, es sei denn, es ist sichergestellt, dass die ergehende Entscheidung für den Dritten in gleicher Weise wie für den Kunden bindend ist.

§ 5. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet blackpoint GmbH unverzüglich jede Änderung seines Namens, seines Wohn- oder Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform und - im Fall des Lastschriftverfahrens - seiner Bankverbindung mitzuteilen.
  2. Der Kunde verpflichtet sich zur sachgerechten Nutzung der von blackpoint GmbH erbrachten Leistungen und Service zur Einhaltung der jeweils geltenden telekommunikationsrechtlichen Vorschriften, zur Beachtung der im Internet bzw. in den jeweiligen Diensten des Internet bestehenden Verhaltensregeln (Netiquette).
  3. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere,
    1. die von blackpoint GmbH zur Verfügung gestellten Leistungen nicht dazu zu nutzen, gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland oder international anerkannte Regeln des Völkerrechts (z.B. Volksverhetzung, Diskriminierung aufgrund Hautfarbe, Rasse, Geschlecht, Religion, Herkunft oder Weltanschauung) zu verstoßen bzw. zu einem solchen Verstoß aufzufordern,
    2. keine pornografischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornografische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung verspricht der Kunde unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.100,00 (in Worten: fünftausendeinhundert EURO),
    3. ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. "Spamming"),
    4. auf seine Internet-Seite eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. bestehen kann, sofern auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt blackpoint GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflicht beruhen,
    5. in diesem Zusammenhang sind auch eventuell auf den Webseiten des Kunden eingeblendete Banner als Nutzung durch den Kunden zu verstehen,
    6. Patente, Marken-, Urheber-, Lizenz- oder sonstigen Schutzrechte Dritter zu beachten. Er stellt von blackpoint GmbH von allen Ansprüchen aus der Benutzung von Schutzrechten Dritter oder wegen eines Verstoßes dagegen frei,
    7. anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland zu beachten, Passwörter geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben sowie
    8. blackpoint GmbH unverzüglich über eingetretene Störungen zu informieren, soweit diese die vertraglichen Leistungen von blackpoint GmbH betreffen und eventuelle Maßnahmen zur Beseitigung der Störung durch blackpoint GmbH bzw. von blackpoint GmbH beauftragte Dritte bedingen.
  4. Verstößt der Kunde gegen die unter § 5 (3) genannten Pflichten, ist blackpoint GmbH im Falle eines Verstoßes gegen § 5 (3) a) und b) sofort und in den übrigen Fällen nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, sowie die Domain zu sperren und an die verantwortliche NIC-Organisation zurückzugeben.
  5. blackpoint GmbH ist nicht verpflichtet, die Internetpräsenz des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu überprüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäß § 3 (4) a) unzulässig sind, ist blackpoint GmbH berechtigt, die entsprechenden Internetseiten jederzeit vom Server zu nehmen, zu sperren bzw. zu löschen. blackpoint GmbH wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten. In diesem Fall stehen dem Kunden keine Schadenersatzansprüche zu. blackpoint GmbH behält den vollen Anspruch auf die Gegenleistung.

§ 6. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Kündigung

  1. Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch blackpoint GmbH oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.
  2. Hosting-Verträge werden, soweit in dem vom Kunden gewählten Account keine anderweitige Laufzeit bestimmt ist, auf unbestimmte Dauer geschlossen. Ist ein Vertrag mit einer Mindestlaufzeit geschlossen, ist eine Kündigung erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit möglich. Mindestlaufzeitverträge verlängern sich stillschweigend um jeweils einen Monat, soweit sie nicht mit einer Frist von vier Wochen vor Vertragsende von einer Partei schriftlich gekündigt werden. Verträge ohne Mindestlaufzeit können von jeder Vertragspartei mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
  3. Sofern der Kunde seine Domain nicht spätestens dreißig Tage nach Wirksamkeit der Kündigung in die Pflege eines anderen Anbieters gestellt hat, ist blackpoint GmbH berechtigt, die Domain an die verantwortliche NIC-Organisation zurückzugeben. Spätestens nach Ablauf der vorgenannten Frist erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung.
  4. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wobei Telefax und E-Mail der Schriftform nicht genüge tragen. Soweit einzelne Domains eines Accounts durch den Kunden gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer Ersatzdomain in demselben Account.
  5. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. blackpoint GmbH ist insbesondere zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, in den Fällen des § 5 Abs.4 und 5. des § 7 (8). Im Falle der fristlosen Kündigung ist blackpoint GmbH berechtigt, die entsprechende Internet-Präsenz des Kunden, auch des Kunden des Wiederverkäufers, sofort zu sperren und an die verantwortliche NIC-Organisation zurückzugeben.

§ 7. Zahlungsbedingungen

  1. blackpoint GmbH ist, sofern der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen ist, berechtigt, die Preise jederzeit zu verändern. Die Änderung wird wirksam, wenn blackpoint GmbH innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der entsprechenden Änderungsmitteilung beim Kunden kein Widerspruch des Kunden zugeht. blackpoint GmbH wird den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Widerspruchsfrist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Vergütung im Voraus zu zahlen. Die Vergütung und der Abrechnungszeitraum bestimmt sich nach dem jeweils bestellten Account sowie den gewählten zusätzlichen Leistungen und Produkten gemäß der aktuellen Leistungsbeschreibung. Die Vorauszahlung kann längstens für 12 Monate erfolgen. Gesonderte Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang.
  3. Der Account Starting point muss mindestens 6 Monate im Voraus bezahlt werden. Andere Accounts müssen jeweils zum Monatsanfang für den laufenden Monat bezahlt werden.
  4. Die Gebühren für die bereitgestellten Leistungen werden immer für einen vollen Monat berechnet. Bei Leistungsänderungen werden die Vorauszahlungen jeweils mit der nächsten monatlichen Vorauszahlung angepasst. Über Anpassungen wird der Kunde jeweils vorher informiert.
  5. Wird ein Account während eines laufenden Monats neu erstellt, werden die Gebühren für diesen ersten Monat anteilig fällig. Endet ein Account in einem laufenden Monat, werden die Gebühren für den gesamten Monat fällig.
  6. Anerkannte Zahlungsweise sind Lastschrifteinzugsverfahren und Rechnungsstellung.
  7. Eine Rechnung gilt auch dann als zugegangen, wenn sie via Telefax oder E-Mail an die vom Kunden bei Vertragsschluss mitgeteilte Faxnummer bzw. E-Mail-Adresse zugestellt worden ist.
  8. Behauptet der Kunde, dass ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder Dritten verursacht worden sind, stellt blackpoint GmbH diesem auf Anforderung entsprechend dem vertraglich vereinbarten Abrechnungsmodus die Abrechnungsdaten/ Verbindungsdaten zur Verfügung. blackpoint GmbH weist - sofern die Rechnung bestritten wird - nach, dass die geschuldete Leistung am Netzknotenpunkt bereitgestellt, technisch einwandfrei erbracht und richtig berechnet war.
  9. Im Falle des Zahlungsverzugs ist blackpoint GmbH vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Schadens berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, mindestens aber 6 % zu berechnen und die entsprechende Internet-Präsenz des Kunden, auch des Kunden des Wiederverkäufers, sofort zu sperren und nach vorheriger Androhung an die entsprechende NIC-Organisation zurückzugeben, sofern sich der Kunde mit mindestens zwei Monatsraten rückständig ist.

§ 8. Skonto - Kosten der Rechnungsstellung

  1. Bei Zahlungen im Wege des Lastschrifteinzugsverfahrens wird ein Skonto von 2 % gewährt.
  2. Erfolgt die Vorauszahlung über einen Zeitraum von 12 Monaten, wird ein zusätzlicher Skonto von 2 % gewährt.
  3. Werden 3 oder mehr Accounts bestellt, erfolgt ein Rabatt von 5 %.
  4. Für rückbelastete Lastschriften wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 25 erhoben.
  5. Sollte nach erfolgter Erinnerung vom Kunden keine Zahlung erfolgt sein, ist blackpoint GmbH berechtigt für jede Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von EUR 10 zu berechnen.

§ 9. Datenkontrolle - Datennutzung - Datenschutz

  1. Dem Kunden ist bekannt, dass die von ihm - unter Nutzung der Leistungen von blackpoint GmbH - im Internet verbreiteten Informationen Dritten zugänglich sind.
  2. blackpoint GmbH weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde ist sich darüber bewusst, dass blackpoint GmbH als Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit, der von ihm ins Internet übermittelten und auf Webservern gespeicherten Daten, trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.
  3. blackpoint GmbH wird den Inhalt der vom Kunden im Kommunikationsverbund "Internet" übermittelten Informationen weder zur Kenntnis nehmen noch kontrollieren, selbst wenn dies nach dem Stand der Technik möglich sein sollte.
  4. Vom Kunden an blackpoint GmbH übermittelte Daten wird blackpoint GmbH vertraulich behandeln und nicht an Dritte weitergeben. blackpoint GmbH sichert insoweit zu, Maßnahmen des Datenschutzes nach dem jeweiligen Stand der Technik zu ergreifen. Hierzu gehört unter anderem der Einsatz moderner Server-Software, welche die Verschlüsselung von Daten erlaubt.
  5. blackpoint GmbH weist darauf hin, dass der Vertragszweck im Einzelfall die Übermittlung von personenbezogenen Daten an Dritte erforderlich macht. So werden z.B. Daten im Rahmen der Domain Registrierung an die an der Registrierung beteiligten Dritten übermittelt und im üblichen Umfang zur Identifizierung des Inhabers der Domain veröffentlicht (einschließlich der öffentlichen Abfragemöglichkeiten in sogenannten Whois-Datenbanken).
  6. blackpoint GmbH ist berechtigt, die ihr aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden zugänglich gewordenen personenbezogenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes, für eigene geschäftliche Zwecke zu verwenden, insbesondere zu speichern, zu übermitteln bzw. zu verarbeiten. blackpoint GmbH wird dem Kunden auf Anforderung über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen.

§ 10. Aufrechnung - Zurückbehaltungsrecht - Leistungsverzögerung

  1. Gegen Ansprüche von blackpoint GmbH kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen einander gegenüberstehender Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis zu.
  2. Soweit ein Kunde mit seinen Leistungspflichten in Verzug ist, kann blackpoint GmbH bis zur vollständigen Bezahlung ein Zurückbehaltungsrecht an den Domains des Kunden geltend machen.
  3. Zeitweilige Störungen der angebotenen Leistungen von blackpoint GmbH insbesondere aus Gründen höherer Gewalt, einschließlich Streik, Aussperrung und behördlicher Anordnung, dem Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen in Bereich der Monopoldienste der Deutschen Post AG, Deutschen Telekom AG hat blackpoint GmbH nicht zu vertreten.
  4. Zeitweilige Störungen können sich auch aufgrund technischer Änderungen an den Einrichtungen oder Anlagen von blackpoint GmbH oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb der angebotenen Leistungen erforderlich sind (z. B. Wartungsarbeiten, Reparaturen etc.) ergeben. Soweit diese Störungen von blackpoint GmbH zu vertreten sind, wird blackpoint GmbH unverzüglich alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um derartige Störungen baldmöglichst zu beseitigen bzw. auf deren Beseitigung hinzuwirken. Hat blackpoint GmbH die jeweilige Störung zu vertreten oder dauert diese länger als 24 Stunden an, ist der Kunde zur anteiligen Minderung des monatlichen Basispreises berechtigt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit blackpoint GmbH die jeweilige Störung nicht mindestens grob fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.
  5. Eigentumsvorbehalt: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der blackpoint GmbH.

§ 11.Haftung

  1. Für Schäden haftet blackpoint GmbH nur dann, wenn sie oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.
  2. Für Schäden, die durch die Nutzung des Produktes Internet-Payment-System (IPS), welches durch die Citicorp Kartenservice GmbH angeboten wird, haftet blackpoint GmbH nicht. Mögliche Ansprüche der blackpoint GmbH gegen die Citicorp Kartenservice GmbH tritt blackpoint GmbH dem Kunden ab, sofern diese zur Geltendmachung des Schadens des Kunden erforderlich ist.
  3. In jedem Fall ist die Haftung von blackpoint GmbH - ausgenommen einer Haftung für vorsätzliches Handeln - in Bezug auf Personen- und/oder Sach- und/oder Vermögensschäden auf den Auftragswert, höchstens jedoch 1.000,00 EURO je Schadensfall beschränkt.
  4. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz verjähren spätestens in einem Jahr ab Kenntniserlangung der die Anspruchsberechtigung auslösenden Umstände. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche, die aus einer vorsätzlichen Handlung, grob fahrlässigem Verhalten oder arglistiger Täuschung gegenüber blackpoint GmbH begründet werden.
  5. Ohne Rücksicht auf die Kenntnis des Kunden verjähren Schadenersatzansprüche in einem Jahr nach Eintritt des schädigenden Ereignisses.

§ 12. Schlussbestimmungen - Verschiedenes

  1. Erfüllungsort für diesen Vertrag ist der jeweilige Sitz von blackpoint GmbH, derzeit 60347 Frankfurt am Main.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen blackpoint GmbH und dem Kunden, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, ist Frankfurt am Main.
  3. Das Rechtsverhältnis der Vertragspartner unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (UN Kaufrecht), auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.
  4. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit blackpoint GmbH geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung von blackpoint GmbH.
  5. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich bereits jetzt, sich auf eine die unwirksame Klausel ersetzende wirksame Klausel zu einigen, die dem wirtschaftlichen Zweck und der Intension der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Gleiches gilt für den Fall der Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.