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Der Europäische Gerichthof (EuGH) hat am 29. Juli 2019 entschieden, dass die Einbindung des
Like-Buttons („Gefällt mir“) in eine Website gegen das Datenschutzrecht verstößt, wenn die
Datenübermittlung an Facebook ohne ausdrückliche Einwilligung des Websitebesuchers
erfolgt.
Worum geht es?
Viele Website-Betreiber arbeiten mit Plugins von Drittanbietern wie z. B.
Durch diese Einbindungen werden beim Besuch der Seite die Daten der Nutzer (etwa die IPAdresse) an den Drittanbieter automatisch weitergeleitet - unabhängig davon, ob der Nutzer den
Button angeklickt hat.
Kernproblematik: Unbemerkte Datenübermittlung
Die Kernproblematik bei der Einbindung liegt darin, dass
Was ist zu tun?
Sie müssen den Websitebesucher darüber informieren, welche Daten zu welchen Zwecken an Facebook weitergeleitet werden, bevor der Datenabfluss stattfindet. Die Einwilligung muss protokolliert und der Websitebesucher muss auf seine Widerrufsmöglichkeit hingewiesen werden.
Die Empfehlung von janolaw:
Eine einfache Verlinkung auf Ihre Seite bei Facebook! Wer auf seiner Website auf den Verweis zu Facebook nicht verzichten möchte, stellt so sicher, dass keine Daten unbemerkt übertragen und gespeichert werden.
Ergebnis
Quelle: janolaw