Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mietsoftware

1. Vertragsgegenstand

Gegenstand dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die zeitlich begrenzte Überlassung der in der Vereinbarung bezeichneten Mietsoftware, nachfolgend als „Software“ bezeichnet, gegen Zahlung einer monatlichen Vergütung.

Zu der Software gehören auch Folgeversionen oder Updates/Patches der Software, die der Lizenzgeber dem Kunden im Rahmen der Vertragserfüllung überlässt.

Der Lizenzgeber ist verpflichtet, dem Kunden die Software nach Maßgabe der folgenden Regelungen in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und diesen Zustand innerhalb des vereinbarten Zeitraums zu erhalten.

2. Vertragsschluss

Mit seiner Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages ab. Der Vertrag kommt jedoch erst durch ausdrückliche Annahme des Angebots oder durch Überlassung der Software durch den Lizenzgeber zustande. Erfolgt die Bestellung im elektronischen Geschäftsverkehr, kann der Vertragstext und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragsschluss vom Kunden abgerufen und gespeichert werden.

Bei elektronischen Bestellungen per Internet bestätigt der Lizenzgeber den Zugang von Bestellungen automatisch. Diese Zugangsbestätigung stellt keine Annahme im Sinne von Ziffer 2.1 dar.

Soweit verfügbar wird die bestellte Software unverzüglich ausgeliefert oder erbracht. Der Lizenzgeber behält sich vor, von der Ausführung einer Bestellung abzusehen, wenn die Software nicht mehr vorrätig, vergriffen oder verfügbar ist. In diesem Fall werden Sie über die Nichtverfügbarkeit informiert. Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Sofern die Bestellung online erfolgt, ist der voraussichtliche Liefertermin auch dem Bestellangebot zu entnehmen.

Mit Vertragsschluss wird dem Kunden das nicht übertragbare und nicht ausschließliche, zeitlich entsprechend der Laufzeit des Mietvertrags befristete Nutzungsrecht an den vertragsgegenständlichen Produkten eingeräumt. Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem Vertragsangebot.

3. Überlassung der Software

Die Software wird dem Kunden auf einem geeigneten Datenträger (z.B. CD-ROM, DVD oder) zusammen mit der Anwenderdokumentation zur Nutzung für den vereinbarten Zeitraum überlassen. Sofern letztere ebenfalls auf einem Datenträger aufgezeichnet ist, kann dies der gleiche Träger wie der der Software sein. Im Falle dass der Kunde keine eigenen Installationen durchführt und ein blackpoint Hosting Modell einsetzt (SaaS), ist die zur Verfügungstellung von Datenträgern nicht erforderlich.

Der Lizenzgeber stellt dem Kunden zur Erfüllung seiner mietvertraglichen Pflichten Software-Updates zur Verfügung. Die Zurverfügungstellung erfolgt innerhalb eines angemessenen Zeitraums durch Zusendung einer CD-ROM/DVD und/oder im Wege eines Onlineupdates.

Im Falle der Zurverfügungstellung mittels einer CD-ROM/DVD hat der Kunde die Updates oder Upgrades unter Verwendung des Installationsassistenten selbst zu installieren.

Soweit die Vertragsparteien die Zurverfügungstellung im Internet vereinbart haben, wird der Lizenzgeber den Kunden im Programm über die Bereitstellung des Updates oder Upgrades informieren. Der Kunde ist dann in der Lage, unter Anklicken des Links das Update oder Upgrade aufzurufen und herunterzuladen. Die Installation hat der Kunde anhand der beschriebenen Installationsschritte und mit Hilfe des Installationsassistenten selbst vorzunehmen.

4. Ansichtsfrist/Testphase

Sofern im Bestellangebot eine Ansichtsfrist/Testphase angegeben ist, hat der Kunde beim erstmaligen Bezug der Software eine angebotsabhängige Ansichtsfrist/Testphase. Während der Ansichtsfrist/Testphase kann der Kunde die Software ausgiebig testen.

Sofern im Bestellangebot eine Ansichtsfrist/Testphase angegeben ist, gilt diese unabhängig vom gesetzlichen Widerrufsrecht für Verbraucher (s. Ziffer 7).

5. Pflichten des Kunden (nur bei eigenem Hosting, nicht bei SaaS Modell)

Der Kunde ist verpflichtet, durch Einsatz einer stets auf aktuellem Stand befindlichen Anti-Viren-Software und durch sein eigenes Verhalten dafür Sorge zu tragen, dass die Software nicht durch Viren oder ähnliche schädliche Einwirkungen zerstört oder in ihren Funktionen und Funktionalitäten, ihrer Lauffähigkeit etc. in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird.

Der Kunde verpflichtet sich, das zur Nutzung der Software erforderliche Betriebssystem bereitzustellen und die Software in ihrer aktuellsten Version zu benutzen.

Der Kunde ist verpflichtet, in regelmäßigen Abständen anwendungsadäquate Datensicherungen durchzuführen.

6. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind nach Fälligkeit zahlbar ohne Abzug; bei erstmaligem Bezug nach Ablauf der Ansichtsfrist/Testphase (Ziffer 4). Bei Bankeinzug wird der Rechnungsbetrag vom Konto des Kunden abgebucht. Rechnungen und Mahnungen werden maschinell erstellt, sie können dem Kunden per Brief, Telefax oder E-Mail zugesandt werden.Der Mietpreis ist jeweils bei Vertragsschluss/im Voraus und zu Beginn der Vertragsverlängerung zu zahlen.

Blackpoint ist berechtigt, die Mietvergütung einmal pro Kalenderjahr um max. 10% zu erhöhen.

Ausdrücklich vorbehalten bleibt die Möglichkeit, die jeweiligen Preise für die Produkte anzupassen. Dieses Preisanpassungsrecht gilt insbesondere auch bei nachweisbar eingetretenen Erhöhungen von Material-, Versand- und Lohnkosten. In diesem Falle steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, sofern er dieses nach Mitteilung der Preiserhöhung innerhalb der in der Mitteilung enthaltenen Frist ausübt.

Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten, sofern ihm nicht aus demselben Vertragsverhältnis ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht zusteht. Die Aufrechnung ist nur zulässig, soweit die Forderung, mit der aufgerechnet wird, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Kosten des Kunden. Die tatsächlichen Versandkosten sind dem jeweiligen Bestellangebot zu entnehmen.

Im Verzugsfalle zahlt der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

7. Widerrufsrecht

Widerrufsrecht
Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn ihm die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zurichten an:
blackpoint GmbH
Friedberger Straße 106b
61118 Bad Vilbel

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile/Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde dem Lizenzgeber die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er diesem insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden.

8. Vertragslaufzeit und Kündigung

Der Vertrag wird für den im Auftrag enthaltenen und vereinbarten Zeitraum geschlossen. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um die im Angebot angegebene Vertragslaufzeit, sofern der Vertrag nicht innerhalb der im Angebot angegebenen Frist von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. (Vertragsstandard 3 Monate zum Ende)

Der Vertrag kann von beiden Seiten aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden.

Im Falle der außerordentlichen Kündigung muss der Kunde dem Lizenzgeber die Software auf den ihm überlassenen Datenträgern sowie der Anwenderdokumentation unverzüglich herausgeben und die nicht zur Übergabe geeigneten Softwarevervielfältigungen sowie etwaig erstellte Sicherungskopien löschen und dem Lizenzgeber die vollständige Löschung aller Vervielfältigungen unverzüglich schriftlich nachweisen.

Jede Kündigung hat in Textform (Brief, Telefax, E-Mail) zu erfolgen. Eine Annahmeverweigerung oder Nichtnutzung von Lieferungen und Dienstleistungen gilt nicht als Kündigung.

Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Kunde gegen eine Pauschale von 350€ berechtigt, innerhalb 30 Tagen ein Backup seiner Datenbank anzufordern. Das Datenformat ist eine SQL-Datenbank nebst Filesystem. Nach Ablauf der Frist von 30 Tagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ohne Datenanforderung, werden diese Unwiederbringlich gelöscht.

9. Urheber- / Nutzungsrechte

Die Software unterliegt dem Schutz des Urhebergesetzes (Berechnungsprogramme nach den §§ 69a ff. UrhG, Datenbank-Produkte nach den §§ 4 Abs. 2, 87a Abs. 2, 69a ff. UrhG).

Mit Vertragsschluss wird dem Kunden für die Dauer der vereinbarten Laufzeit des Nutzungsvertrags das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Nutzungsrecht an der vertragsgegenständlichen Software eingeräumt, das auf die nachfolgend beschriebene Nutzung beschränkt ist.

Der Kunde hat das Recht, die Software im vertragsgemäßen Umfang (Dauer des Nutzungsrechts/Mietvertrags) zu nutzen.

Der Kunde ist berechtigt, die Software für eigene Zwecke zu nutzen; die unentgeltliche oder entgeltliche Nutzung der Software im Auftrag Dritter und die Weitergabe hieraus resultierender Recherche- bzw. Berechnungsergebnissen an Dritte ist nicht gestattet, es sei denn, die Ergebnisse werden dem Dritten zur ausschließlichen persönlichen Verwendung überlassen. Die Software darf entsprechend der Vereinbarung genutzt werden.

Dem Kunden ist es untersagt, Copyrightvermerke, Kennzeichen/Markenzeichen und/oder Eigentumsangaben an der Software zu erändern.

10. Gewährleistung/Haftung

Die Software wird regelmäßig mit der zu erwartenden Sorgfalt erstellt, überarbeitet und aktualisiert. Trotz aller Umsicht und Sorgfalt ist bei der Verwendung der Software stets darauf zu achten, dass eine veränderte Gesetzeslage oder Änderung durch die Rechtsprechung eine Modifikation erforderlich macht. Reklamationen sind unverzüglich in Textform (Brief, Telefax, E-Mail) gegenüber der blackpoint GmbH, soweit sie die Zustellung bei Abonnements/Updates betreffen innerhalb eines Monats nach Übernahme der Lieferung, anzuzeigen.

Bei Mangelhaftigkeit der Software ist der Kunde nicht berechtigt, den zu zahlenden Mietpreis während des Auftretens des Mangels zu mindern. Mängel der Software sind solche, die die Tauglichkeit der Software zum vertragsgemäßen Gebrauch aufheben oder mindern, hierzu gehören insbesondere die fehlende oder eingeschränkte Funktions- und Lauffähigkeit oder Installationsfähigkeit der Software. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

Auftretende Mängel oder erforderlich werdende Schutzmaßnahmen, die nicht in den Verpflichtungen des Kunden nach Punkt 5 des Vertrages bestehen, sind dem Lizenzgeber schriftlich anzuzeigen.

Kommt der Lizenzgeber mit seiner Pflicht zur Mangelbeseitigung in Verzug oder hat der Lizenzgeber den Umstand zu vertreten, wegen dessen ein Mangel auftritt, so kann der Kunde Schadensersatz verlangen. Der Verzug des Lizenzgebers mit der Mängelbeseitigung setzt die schriftliche Mahnung des Kunden voraus.

Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen verspäteter oder unterbliebener Lieferung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit die Schadensursache auf von uns zu vertretenden Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Für durch den Einsatz von Warenlieferungen und Dienstleistungen an anderer Software oder an Datenträgern/Datenverarbeitungsanlagen des Kunden entstandene Schäden wird nur gehaftet, soweit es sich um typischerweise auftretende, vorhersehbare Schäden handelt und der schadensursächliche Mangel an der Software von einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Bei Verträgen mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie Kaufleuten – gegenüber Letzteren allerdings nur dann, wenn der Vertrag zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehört – ist über die Haftungsbeschränkung des vorstehenden Satzes hinaus auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit durch Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, sofern es sich nicht um das Verschulden leitender Erfüllungsgehilfen handelt oder vertragliche Hauptpflichten verletzt sind. Gesetzliche Ansprüche auf Mangelbeseitigung – nicht aber auf Schadensersatz – bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere wegen entgangenen Gewinns oder Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit die Schadensursache auf von dem Lizenzgeber zu vertretenden Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Der Kunde ist zur Selbstbeseitigung des Mangels nicht berechtigt.

Im Falle eines zu vertretenden Datenverlustes wird nur für den üblicherweise erforderlichen Aufwand zur Wiederherstellung gehaftet.

11. Datenschutz/Datenspeicherung

Die Speicherung und Verarbeitung der Kundendaten erfolgt unter strikter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Kundendaten werden in Form von Namen, Adresse, Branche und Kommunikationsdaten des Wohn- bzw. Geschäftssitzes maschinenlesbar gespeichert und im Rahmen der Zweckbestimmung des zum Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses verarbeitet.

Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Deutsche Post AG der blackpoint GmbH die zutreffende aktuelle Anschrift mitteilt, soweit eine Postsendung nicht unter der bisher bekannten Anschrift ausgeliefert werden konnte (§ 4 Postdienst- Datenschutzverordnung).

12. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Aufgrund aktueller Gegebenheiten, wie z.B. einer Änderung der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, wird der Lizenzgeber – falls nötig –, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aktualisieren. Ziffer 6. 3 Satz 2 gilt entsprechend.

13. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Frankfurt am Main. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Reklamationen, Kündigungen, Widerrufe bitte an folgende Adresse senden:
blackpoint GmbH
Friedberger Straße 106b
61118 Bad Vilbel